Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Bereitstellung von E-Scootern für mobilitätseingeschränkte Menschen in der Innenstadt und Altstadt zu prüfen. Dies soll die Mobilität dieser Personengruppe verbessern und den öffentlichen Nahverkehr ergänzen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Können im Zuge der Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes für E-Scooter auch Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Menschen im Bereich der Innenstadt und Altstadt zur Verfügung gestellt werden, damit diese kurze Strecken bequem und barrierefrei zurücklegen können?
- Kann der Magistrat Einfluss nehmen auf das Angebot und die Fahrzeugtypen der kommerziellen Anbieter?
- Sieht der Magistrat die Möglichkeit, ein solches Angebot für finanziell schwächere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu unterstützen?
Begründung
Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren erhalten mit geeigneten E-Scootern die Möglichkeit, innerhalb der Innenstadt und Altstadt Strecken behindertengerecht zurückzulegen. Verfügbare Fahrzeuge sind mit drei bzw. vier Rädern ausgestattet und bieten zudem Platz für Einkäufe oder Gepäck. Mobilitätseingeschränkte Menschen können sich so selbstbestimmt fortbewegen. Das Angebot würde den öffentlichen Nahverkehr ergänzen, der oft nur über Rolltreppen auf Aufzüge erreichbar ist, die wiederum oft defekt sind. Teure Taxifahrten könnten damit oft entfallen. Entsprechende Angebote wurden bisher z. B. vom Anbieter Bird in New York, San Diego und San Francisco geschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2022OFOF 437/1Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2191Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2155Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats