Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat keine eigenen E-Scooter bereitstellt und auch nicht in den Anbietermarkt eingreift. Die Prüfung von Anträgen auf Sondernutzung erfolgt jedoch.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Kraft getreten. Seitdem bieten verschiedene Firmen die Ausleihe von E-Scootern im Stadtgebiet Frankfurt am Main an. Die E-Scooter sind Teil des Shared Mobility und ergänzen die Vielfalt der Mobilität. Wer in Frankfurt einen E-Scooter ausleihen möchte, kann dies über verschiedene Sharing-Anbieter tun.
Der Magistrat stellt selbst keine E-Scooter zur Verfügung und plant derzeit auch kein Angebot in diese Richtung. Ebenso greift der Magistrat nicht in den Anbietermarkt ein und nimmt Einfluss auf die Modelle der E-Scooter-Anbieter.
Sofern ein Anbieter von E-Scootern für mobilitätseingeschränkte Menschen einen Antrag auf Sondernutzung stellt, wird dieser straßenrechtlich geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2022OFOF 437/1Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2191Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenDirektanregung
- 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2155Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab