Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen in der Innenstadt und Altstadt bereitzustellen, um deren Mobilität zu verbessern. Dies soll eine barrierefreie Fortbewegung ermöglichen und den öffentlichen Nahverkehr ergänzen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Können im Zuge der Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes für E-Scooter auch Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Menschen im Bereich der Innenstadt und Altstadt zur Verfügung gestellt werden können, damit diese kurze Strecken bequem und barrierefrei zurücklegen können?
- Kann der Magistrat Einfluss nehmen auf das Angebot und die Fahrzeugtypen der kommerziellen Anbieter?
Begründung
Menschen mit körperlichen Behinderungen und Senior*innen erhalten mit geeigneten E-Scootern die Möglichkeit, innerhalb der Innenstadt und Altstadt Strecken behindertengerecht zurückzulegen. Verfügbare Fahrzeuge sind mit drei bzw. vier Rädern ausgestattet und bieten zudem Platz für Einkäufe oder Gepäck. Mobilitätseingeschränkte Menschen können sich so selbstbestimmt fortbewegen. Das Angebot würde den öffentlichen Nahverkehr ergänzen, der oft nur über Rolltreppen auf Aufzüge erreichbar ist, die wiederum oft defekt sind. Teure Taxifahrten könnten damit oft entfallen. Entsprechende Angebote wurden bisher z.B. vom Anbieter Bird in New York, San Diego und San Francisco geschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2022Sie sind hierOFOF 437/1Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2191Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2155Mobilität im Ortsbezirk 1: E-Scooter für mobilitätseingeschränkte Menschen bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)