Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren, da im restlichen Teil der Straße Schlaglöcher entstanden sind. Die Sanierung soll die Verkehrssicherheit erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Herrnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neubaugebiet Bonames-Ost02.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Herrnstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren.
Begründung
Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 436/5Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2146Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener StraßeDirektanregung
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1920Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats