Bundesverkehrswegeplan 2030
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 20 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 06.04.2016
Betreff: Bundesverkehrswegeplan 2030 Vorgang: V 1212/14 OBR 13; ST 914/15 Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für den Fall eines Ausbaus des Bad Homburger Kreuzes und der A 661 den Schutzbedürfnissen der Anwohner des Stadtteils Kalbach-Riedberg vor Lärm und Schadstoffen in optimaler Weise Rechnung getragen sowie die Autobahnschlussstelle Bonames wiedereröffnet wird, da sie im Abschnitt des Stadtgebietes Frankfurt am Main eine wichtige Zubringerfunktion einnimmt.
Begründung: Aktuell liegt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vor, der einen Ausbau des Bad Homburger Kreuzes und der A 661 zwischen den Anschlussstellen Bad Homburg und Offenbach-Kaiserlei durchgehend von vier auf sechs Fahrspuren im vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) aufführt. Auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main führt die A 661 durch bebaute Gebiete bzw. grenzt an diese unmittelbar an, so auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit derzeit rund 16.000 Einwohnern. 5.000 kommen in den nächsten Jahren noch dazu. Für den Fall eines Ausbaus der A 661 ist daher seitens der Stadt Frankfurt am Main als Verfahrensbeteiligte für den Schutz der Anwohner vor Lärm und Schadstoffen vollumfänglich Sorge zu tragen. Auch sollte der Magistrat diese Gelegenheit nutzen und die Wiedereröffnung der Anschlussstelle Bonames mit dem Ausbau der A 661 verknüpfen. Die A 661 dient nicht allein dem Fernverkehr, sondern übt im Abschnitt des Stadtgebietes Frankfurt am Main vor allem eine Zubringerfunktion für Autoverkehre aus. Mit der fortschreitenden Bebauung des Frankfurter Nordens durch Baugebiete in Kalbach-Riedberg, Bonames, Harheim, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach und den damit einhergehenden zusätzlichen Verkehren würde die Wiedereröffnung der Anschlussstelle Bonames, die mit der Eröffnung der Autobahnanschlussstellen Heddernheim/Mertonviertel und Nieder-Eschbach geschlossen wurde, eine wichtige, verkehrsentlastende Funktion wahrnehmen und Fahrtwege verkürzen. Der direkt an der Anschlussstelle Bonames liegende Park-and-ride-Platz würde an Attraktivität gewinnen. Laut Stellungnahme des Magistrats (ST 914) kann eine Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames in einem engen planerischen Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der A 661 erfolgen. Sicherheits-, Umwelt- und Kostenaspekte lassen sich im weiteren Planverfahren beurteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2014OFOF 227/13Autobahnauffahrt BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Dezember 2014VV 1212Autobahnauffahrt BonamesAnfrage
- 19. Juni 2015STST 914Autobahnauffahrt BonamesStellungnahme
- 6. April 2016OFOF 13/12Bundesverkehrswegeplan 2030Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2016Sie sind hierOMOM 20Bundesverkehrswegeplan 2030Direktanregung
- 11. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 917Bundesverkehrswegeplan 2030Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats