Bundesverkehrswegeplan 2030
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 917
Betreff: Bundesverkehrswegeplan 2030 Die Benennung einer Maßnahme im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans schafft noch kein Baurecht für einen Verkehrsweg. Sobald sich die Planungsabsicht verfestigt und die Autobahnverwaltung konkrete Planungen für den Ausbau der A 661 aufnimmt, wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass den Schutzbedürfnissen der Anwohner vor Lärm und Schadstoffen in gebotener Weise Rechnung getragen wird. Davon unabhängig setzt sich der Magistrat auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage für eine Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2014OFOF 227/13Autobahnauffahrt BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Dezember 2014VV 1212Autobahnauffahrt BonamesAnfrage
- 19. Juni 2015STST 914Autobahnauffahrt BonamesStellungnahme
- 6. April 2016OFOF 13/12Bundesverkehrswegeplan 2030Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2016OMOM 20Bundesverkehrswegeplan 2030Direktanregung
- 11. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 917Bundesverkehrswegeplan 2030Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab