Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 371/10 vom 28.08.2017
Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür gesorgt wird, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann.
Begründung: Der Wacholderweg, eine ohnehin schmale Straße, ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V., sodass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 371/10Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017Sie sind hierOMOM 2098Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegDirektanregung
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2311Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats