Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Wacholderweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, durch Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür zu sorgen, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg als ohnehin schmale Straße ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg, so dass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2017, OF 371/10
Betreff: Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, durch Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür zu sorgen, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann.
Begründung: Der Wacholderweg als ohnehin schmale Straße ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg, so dass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017Sie sind hierOFOF 371/10Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017OMOM 2098Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegDirektanregung
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2311Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme