Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311
Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein Durchfahrverbot für 3,5-Tonner zwischen dem Parkplatz am Sportplatz und dem Ginsterweg eingerichtet wird. Bis zu diesem Bereich muss jedoch die Andienung der in der Anregung des Ortsbeirats genannten Einrichtungen gewährleistet sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 371/10Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017OMOM 2098Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegDirektanregung
- 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2311Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im WacholderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab