Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OM
87 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 214/12 vom 03.03.2013

Betreff: Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee Vorgang: OM 706/11 OBR 12; ST 254/12; ST 1253/12 Unter Bezugnahme auf die Anregung OM 706 vom 2. Dezember 2011, auf die der Magistrat bisher nur mit den Zwischenbescheiden ST 254 und ST 1253 antwortete, wird der Magistrat aufgefordert, einen positiven Beschluss zur o. g. Anregung zu fassen und die Realisierung zeitnah zu veranlassen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, aufgrund der fortschreitenden Besiedlung und der in Kürze anstehenden Eröffnung des Gymnasiums Riedberg, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg durch die Markierung 293 (Zebrastreifen) zu kennzeichnen.

Begründung: Die aktuelle Verkehrssituation auf der Altenhöferallee hat sich seit der Antragstellung im Dezember 2011 nicht verbessert, sondern aufgrund der steigenden Anwohnerzahl ist das Verkehrs- und Fußgängeraufkommen deutlich gestiegen, was die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege noch unumgänglicher macht. Der in der ursprünglichen Anregung nicht genannte Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg ist zusätzlich mit Fußgängerüberwegen auszustatten und im Rahmen der Einrichtung ausreichend zu kennzeichnen. Dieser Bereich wird durch die zeitnahe Eröffnung des Gymnasiums an der Friedrich-Dessauer-Straße auch Teil des Schulweges sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2012STST 254Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee/RiedbergalleeStellungnahme
  2. 13. August 2012STST 1253Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee / Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee / RiedbergalleeStellungnahme
  3. 3. März 2013OFOF 214/12Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 15. März 2013Sie sind hier
    OMOM 2070Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee
    Direktanregung
  5. 14. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1484Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AlltenhöferalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 23 · 30.08.2013
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 27.09.2013
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen