Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Alltenhöferallee
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1484
Betreff: Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Alltenhöferallee Der Magistrat setzt den OBR darüber in Kenntnis, dass die angesprochene Anregung OM 706 vom 02.12.2011 mit der ST 366 vom 04.03.2013 abschließend beantwortet wurde. Zwischenzeitlich wurde die Markierung 293 (Zebrastreifen) in den angesprochenen Bereichen aufgebracht und ab 01.10.2013 wird die Beleuchtung installiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2012STST 254Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee/RiedbergalleeStellungnahme
- 13. August 2012STST 1253Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee / Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee / RiedbergalleeStellungnahme
- 3. März 2013OFOF 214/12Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2013OMOM 2070Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AltenhöferalleeDirektanregung
- 14. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1484Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AlltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab