Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee Unter Bezugnahme auf den Antrag OM 706 vom 02. Dezember 2011, auf den der Magistrat bisher nur mit Zwischenbescheide ST 254 (10.02.2012) und ST 1253 (13.08.2012) antwortete, wird der Magistrat aufgefordert, einen positiven Beschluss zum o.g. Antrag zu fassen und die Realisierung zeitnahe zu veranlassen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, auf Grund der fortschreitenden Besiedlung und der in Kürze anstehenden Eröffnung des Riedberg-Gymnasiums, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg durch die Markierung 293 (Zebrastreifen) zu kennzeichnen. Begründung: Die aktuelle Verkehrssituation auf der Altenhöferallee hat sich seit der Antragstellung im Dezember 2011 nicht verbessert, sondern auf Grund der steigenden Anwohnerzahl ist das Verkehrs- und Fußgängeraufkommen deutlich gestiegen, was die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege noch unumgänglicher macht. Der im ursprünglichen Antrag nicht genannte Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg ist zusätzlich mit Fußgängerüberwegen auszustatten und im Rahmen der Einrichtung ausreichend zu kennzeichnen. Dieser Bereich wird durch die zeitnahe Eröffnung des Gymnasiums an der Friedrich-Dessauer-Straße auch Teil eines Schulweges sein.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2013, OF 214/12
Betreff: Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee Unter Bezugnahme auf den Antrag OM 706 vom 02. Dezember 2011, auf den der Magistrat bisher nur mit Zwischenbescheide ST 254 (10.02.2012) und ST 1253 (13.08.2012) antwortete, wird der Magistrat aufgefordert, einen positiven Beschluss zum o.g. Antrag zu fassen und die Realisierung zeitnahe zu veranlassen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, auf Grund der fortschreitenden Besiedlung und der in Kürze anstehenden Eröffnung des Riedberg-Gymnasiums, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg durch die Markierung 293 (Zebrastreifen) zu kennzeichnen.
Begründung: Die aktuelle Verkehrssituation auf der Altenhöferallee hat sich seit der Antragstellung im Dezember 2011 nicht verbessert, sondern auf Grund der steigenden Anwohnerzahl ist das Verkehrs- und Fußgängeraufkommen deutlich gestiegen, was die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege noch unumgänglicher macht. Der im ursprünglichen Antrag nicht genannte Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg ist zusätzlich mit Fußgängerüberwegen auszustatten und im Rahmen der Einrichtung ausreichend zu kennzeichnen. Dieser Bereich wird durch die zeitnahe Eröffnung des Gymnasiums an der Friedrich-Dessauer-Straße auch Teil eines Schulweges sein.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2012STST 254Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee/RiedbergalleeStellungnahme
- 13. August 2012STST 1253Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee / Konrad-Zuse Straße und Altenhöfer Allee / RiedbergalleeStellungnahme
- 3. März 2013Sie sind hierOFOF 214/12Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2013OMOM 2070Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AltenhöferalleeDirektanregung
- 14. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1484Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der AlltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme