Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2003, OM 2053
entstanden aus Vorlage: OF 693/9 vom 24.02.2003
Betreff:
Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
Bei einem genaueren Blick auf den Stadtplan und die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse stellt sich heraus, dass die Buslinien 64, 39, und N2 mit ihrer Haltestelle "Schönbornstraße" auf der Westseite der Hügelstraße (das heißt in südlicher Fahrtrichtung) im Prinzip nur den Bereich Alt Ginnheim erschließen, also das westlich der Hügelstraße befindliche Wohngebiet.
Diesen Sachverhalt vor Augen, liegt die Haltestelle aber eigentlich sehr ungünstig, nämlich am Rand des erschlossenen Gebietes und nicht in dessen Mitte (Idealfall). Die Buslinie 64 knickt, aus der Raimundstraße kommend, direkt vor dem zu bedienenden Alt Ginnheim ab und fährt paradoxerweise um das fragliche Gebiet herum; ein Nutzen dieser Linienführung ist dabei nicht ersichtlich.
Zum einen gibt es in diesem Wohnbereich viele Anwohner, die auf ein öffentliches Verkehrsmittel angewiesen sind. Zum anderen befinden sich dort wichtige Institutionen für die Bürgerinnen und Bürger von Ginnheim, wie das Nachbarschaftszentrum, die Diesterwegschule, ein Kindergarten, ein Turn- und Sportverein, ein Supermarkt et cetera.
Als Standort für eine neu zu errichtende Haltestelle wird der Bereich zwischen den Straßen "Am Mühlgarten" und "Alt-Ginnheim" vorgeschlagen. Die Bedienung der Haltestelle Schönbornstraße durch die Buslinie 39 ist völlig ausreichend.
Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen, ob es möglich ist,
- die Haltestelle "Schönbornstraße" von der Westseite der Hügelstraße (das heißt nur in dieser Fahrtrichtung) in den Bereich Alt Ginnheim zu verlegen und
- in diesem Fall die Strecke über die Straßen Ginnheimer Hohl - Alt Ginnheim - Ginnheimer Landstraße zu führen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2003OFOF 693/9Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2003Sie sind hierOMOM 2053Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimDirektanregung
- 18. Juli 2003Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 892Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats