Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 267/4 vom 25.02.2013
Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen.
Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugutekommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwer kranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (zum Beispiel "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamts-Card" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2013OFOF 267/4Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2013Sie sind hierOMOM 2045Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Direktanregung
- 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1461Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die StadtverwaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.