Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen. Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugute kommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwerkranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (z.B. "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamtscard" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2013, OF 267/4
Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen.
Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugute kommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwerkranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (z.B. "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamtscard" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2013Sie sind hierOFOF 267/4Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2013OMOM 2045Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Direktanregung
- 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1461Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die StadtverwaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme