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Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen. Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugute kommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwerkranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (z.B. "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamtscard" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2013, OF 267/4

Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen.

Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugute kommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwerkranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (z.B. "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamtscard" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 267/4Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. März 2013OMOM 2045Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Direktanregung
  3. 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1461Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die StadtverwaltungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 19 · 12.03.2013
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2045 2013 Die Vorlage OF 267/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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