Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1461
Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung Der Magistrat bedauert, dass es bei der Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern zum diesjährigen Kinderflohmarkt zu Gunsten einer karitativen Einrichtung zu Problemen kam. Bei der Genehmigung kam es zu Irritationen, da die Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum vertraglich an die Deutsche Städte Medien - Fa. Stroer übertragen worden sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2013OFOF 267/4Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2013OMOM 2045Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?Direktanregung
- 4. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1461Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die StadtverwaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab