Fütterungsverbot von Wasservögeln
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bevölkerung über das Fütterungsverbot von Wasservögeln an den Gewässern im Ortsbezirk aufzuklären. Dies soll durch mehrsprachige und bildliche Hinweise geschehen, um die Akzeptanz des Verbots zu erhöhen und die Gesundheit der Tiere zu schützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Bevölkerung verständlich, erklärend und mehrsprachig auf den Grund des Fütterungsverbotes für Wasservögel an den Gewässern innerhalb des Ortsbezirks (Rechneigrabenweiher, Bethmann-Weiher, Albert-Mangelsdorf-Weiher und Main) hinzuweisen. Die Hinweise sollen freundlich mit Bildern wie im beiliegenden Beispiel unterstützt werden und gegebenenfalls einen Hinweis auf "erlaubtes" Futter enthalten.
Begründung
Das dem Tierschutz entsprechende Fütterungsverbot wird flächendeckend missachtet und Übertretungen werden von der Bevölkerung allgemein akzeptiert. Durch das bloße Aufstellen von Verbotsschildern ließ sich bislang kaum eine Verhaltensänderung erreichen. Einsicht in die Problematik des Falschfütterns und das Angebot von Alternativen wären hier hilfreicher. Das Füttern mit nicht artgerechtem Futter fügt den in und an den Gewässern lebenden Tieren ungewollt Leid zu und schädigt deren Gesundheit. Jährlich entstehen hohe unnötige Kosten für Reinigung der Gewässer inkl. Algenbeseitigung. Aus der Bevölkerung kommen Beschwerden über üble Gerüche durch verschmutzte Gewässer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022OFOF 426/1Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierOMOM 2022Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1757Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats