Fütterungsverbot von Wasservögeln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Bevölkerung über das Fütterungsverbot von Wasservögeln an den Gewässern im Ortsbezirk aufzuklären. Dies soll durch mehrsprachige und bildgestützte Informationen geschehen, um die Akzeptanz des Verbots zu erhöhen und die Gesundheit der Tiere zu schützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung verständlich, erklärend und mehrsprachig auf den Grund des Fütterungsverbotes für Wasservögel an den Gewässern innerhalb des Ortsbezirks (Rechneigrabenweiher, Bethmannweiher, Albert-Mangelsdorf-Weiher und Main) hinzuweisen. Die Hinweise sollen freundlich mit Bildern wie im beiliegendem Beispiel unterstützt werden und gegebenenfalls einen Hinweis auf "erlaubtes" Futter enthalten.
Begründung
Das dem Tierschutz entsprechende Fütterungsverbot wird flächendeckend missachtet und Übertretungen werden von der Bevölkerung allgemein akzeptiert. Durch das bloße Aufstellen von Verbotsschildern ließ sich bislang kaum eine Verhaltensänderung erreichen. Einsicht in die Problematik des Falschfütterns und das Angebot von Alternativen wären hier hilfreicher. Das Füttern mit nicht artgerechtem Futter fügt den in und an den Gewässern lebenden Tieren ungewollt Leid zu und schädigt deren Gesundheit. Jährlich entstehen hohe unnötige Kosten für Reinigung der Gewässer inkl. Algenbeseitigung. Aus der Bevölkerung kommen Beschwerden über üble Gerüche durch verschmutzte Gewässer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022Sie sind hierOFOF 426/1Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022OMOM 2022Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1757Fütterungsverbot von Wasservögeln erklärenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)