Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1952 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 23.01.2013
Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen aktualisiert. Dazu werden u. a. die Kommunen aufgefordert, dem Land Maßnahmen zu nennen, die aus ihrer Sicht in den Lärmaktionsplan gehören. Hier sind Maßnahmen gemeint, die geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger, die durch Verkehrslärm besonders stark betroffen sind, zu entlasten. Da anerkanntermaßen die Königsteiner Straße als vom Verkehrslärm extrem hoch belastete Straße eingestuft ist, hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung im Januar beschlossen, dass der Magistrat die notwendigen Schritte ergreifen soll, auf der Königsteiner Straße Tempo 30 einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans des Landes Hessen als Maßnahme zur Lärmminderung berücksichtigt wird, dass auf der Königsteiner Straße im Bereich von der Autobahnabfahrt der BAB 66 bis zum Dalbergplatz Tempo 30 eingeführt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2013OFOF 622/6Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1952Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 720Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats