Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen aktualisiert. Dabei werden u. a. die Kommunen aufgefordert, Maßnahmen an das Land zu nennen, die aus ihrer Sicht in den Lärmaktionsplan gehören. Hier sind Maßnahmen gemeint, die geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger, die durch Verkehrslärm besonders stark belastet sind, zu entlasten. Da anerkanntermaßen die Königsteiner Straße als vom Verkehrslärm extrem hoch belastete Straße eingestuft ist, hat der Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung im Januar beschlossen, dass der Magistrat die notwendigen Schritte ergreifen soll, auf der Königsteiner Straße Tempo 30 einzuführen.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2013, OF 622/6
Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen aktualisiert. Dabei werden u. a. die Kommunen aufgefordert, Maßnahmen an das Land zu nennen, die aus ihrer Sicht in den Lärmaktionsplan gehören. Hier sind Maßnahmen gemeint, die geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger, die durch Verkehrslärm besonders stark belastet sind, zu entlasten. Da anerkanntermaßen die Königsteiner Straße als vom Verkehrslärm extrem hoch belastete Straße eingestuft ist, hat der Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung im Januar beschlossen, dass der Magistrat die notwendigen Schritte ergreifen soll, auf der Königsteiner Straße Tempo 30 einzuführen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans des Landes Hessen als Maßnahme zur Lärmminderung aufgenommen wird, dass auf der Königsteiner Straße von der Autobahnabfahrt der A 66 bis zum Dalbergplatz Tempo 30 eingeführt werden soll.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2013Sie sind hierOFOF 622/6Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1952Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 720Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)