Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 720
Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmen Die Aufnahme von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße aus Lärmschutzgründen wird als Forderung in die Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Lärmaktionsplan Teilplan Straße mit aufgenommen werden. Darüber hinaus weist der Magistrat auf die Möglichkeit hin, dass jede Bürgerin, jeder Bürger und jede Institution auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt auch direkt zum Lärmaktionsplan -Teilplan Straße- Stellung nehmen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2013OFOF 622/6Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1952Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenDirektanregung
- 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 720Tempo 30 auf der Königsteiner Straße in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab