Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1925 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 27.07.2017
Betreff: Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter Der Magistrat wird gebeten, bei den Planungen für die frei werdenden Flächen auf dem Gelände des bisherigen Krankenhauses in Höchst dem Bedarf an Wohnungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums höchste Priorität einzuräumen.
Begründung: Nach Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst und dem Abriss des alten Hochhauses sollen auf einem Teil des heutigen Klinikgeländes unter anderem auch Wohnungen gebaut werden. Wie allgemein bekannt ist, haben Krankenhäuser heute schon Probleme, Fachpersonal zu finden. Ein Grund dafür, vor allem in Frankfurt, ist u. a. der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, denn ein Krankenpfleger oder eine Physiotherapeutin können sich von ihrem Einkommen hier kaum eine Wohnung leisten. Deshalb sollte der Magistrat bei seinen Planungen für die folgenden Bauabschnitte ausreichend Wohnungen für Beschäftigte des Klinikums berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2331 Aktenzeichen: 61 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2017OFOF 458/6Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. August 2017Sie sind hierOMOM 1925Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterDirektanregung
- 4. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2331Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats