Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2331
Betreff: Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter Für den Neubau des Klinikum Höchst, das bestehende Krankenhausareal und die dreieckige Grundstücksfläche gegenüber der ehemaligen McNair Kaserne wurde der Bebauungsplan Nr. 879 aufgestellt. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtsverbindlich, da die erforderliche Genehmigung des Bebauungsplans durch das Regierungspräsidium Darmstadt noch nicht erfolgt ist. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt mehrere Möglichkeiten einer Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets. Für die frei werdenden Klinikflächen im Süden zwischen Gotenstraße und Windthorststraße setzt der Bebauungsplan Nr. 879 ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. In dem zukünftigen Sondergebiet - Klinik (SO Klinik), der Fläche des noch bestehenden Krankenhauses mit Kinderklinik, sind Wohnungen für Aufsichts-, Bereitschafts- und Dienstpersonal zulässig. Auf der dreieckigen Kerngebietsfläche (MK) gegenüber der ehemaligen McNair Kaserne sind Wohnungen ab dem
- Obergeschoss möglich. Für den Neubau des Klinikums auf dem benachbarten Baugrundstück wurde ein Tauschvertrag abgeschlossen, der die zukünftigen Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 879 regelt. Die Grundstücke befinden sich im Besitz der städtischen Gesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING und der Stadt Frankfurt mit einem Erbbaurecht zugunsten der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG). Die Grundstückseigentümer, bzw. Erbbauberechtigten sind für die weiteren Planungen zuständig. Die ABG FRANKFURT HOLDING errichtet Wohnraum für Alle. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass öffentlich geförderter Wohnraum und insbesondere auch Wohnungen errichtet werden für eine Zielklientel, die Zugangsschwierigkeiten auf dem freien Frankfurter Mietwohnungsmarkt hat. Infolgedessen ist nach Freiräumung der für eine Wohnbebauung vorgesehenen Fläche durch das Klinikum Höchst neben preisfreien Mietwohnungen eine Förderquote von 31 % geplant, wobei sich innerhalb dieser Förderquote insbesondere das Wohnungsangebot von nach dem Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen/ Förderweg 2 zu errichtenden Wohnungen an Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter richten wird. Auch in den umliegenden Quartieren verfügt die ABG FRANKFURT HOLDING über eine Vielzahl von Bestandswohnungen, die ihrer Miete nach dem Frankfurter Mietspiegel durchaus für Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter zur Verfügung stehen. Bekanntermaßen bewegen sich diese Mieten weit unterhalb des Niveaus der Frankfurter Marktmiete. Dieser Wohnraum steht bereits heute zur Verfügung und wird selbstverständlich gerne Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses angeboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2017OFOF 458/6Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. August 2017OMOM 1925Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterDirektanregung
- 4. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2331Wohnraumbedarf der Krankenhausmitarbeiterinnen und KrankenhausmitarbeiterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab