Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet
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Thema Senioren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1900 entstanden aus Vorlage: OF 105/13 vom 12.06.2017
Betreff: Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, im Naherholungsgebiet in Nieder-Erlenbach eine Fitnessanlage anzulegen und bei der Auswahl der Fitnessgeräte auch die speziellen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Um die Nutzung der Anlage für möglichst viele Menschen interessant zu machen, sollte hier keine spezielle Seniorenanlage entstehen, sondern vielmehr eine Anlage, die mit zusätzlichen Einzelgeräten gezielt auch auf die Bedürfnisse der Senioren eingeht.
Begründung: Im Nachbarstadtteil Harheim gibt es eine Seniorenfitnessanlage, die eifrig genutzt wird. Um insbesondere den Senioren in Nieder-Erlenbach die Möglichkeit zu bieten, sich sportlich zu betätigen, ist die Einrichtung einer generationsübergreifenden Sportanlage eine vielversprechende Investition. Dazu kommt, dass Nieder-Erlenbach als einziger Stadtteil immer noch keine Sport-/Turnhalle hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2017OFOF 105/13Aufstellung von Seniorensportgeräten im NaherholungsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1900Anlegen einer Fitnessanlage im NaherholungsgebietDirektanregung
- 6. Oktober 2017STST 2048Anlegen einer Fitnessanlage im NaherholungsgebietStellungnahme
- 22. April 2018OFOF 160/13Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2018OMOM 3137Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1535Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats