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Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
58 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1535

Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirat in die Prioritätenliste für den Bau von Fitnessanlagen im Außenbereich aufgenommen. Zudem liegt ein weiterer Ortsbeiratsantrag für die Errichtung einer Parkour-Anlage vor (OM 2453/2017). Als möglicher Standort für die Parkour-Anlage wurde die Sportanlage in Nieder-Erlenbach in Betracht gezogen. Auf den Nebenflächen der Sportanlage wäre für die Ausweisung einer Parkour-Anlage ausreichend Platz vorhanden. Eine Entscheidung über den Standort und die Finanzierung einer Parkour-Anlage ist allerdings noch nicht getroffen. Denkbar ist in dem Zusammenhang die Parkour-Anlage mit Outdoor-Fitnessgeräten zu kombinieren, um somit die Sportanlage um eine weitere informelle Sportmöglichkeit zu erweitern. Der Magistrat prüft diese Möglichkeit und wird den Ortsbeirat, das Sportamt und den dort beheimateten Verein nach der Sommerpause in die Überlegungen einbinden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2017OMOM 1900Anlegen einer Fitnessanlage im NaherholungsgebietDirektanregung
  2. 6. Oktober 2017STST 2048Anlegen einer Fitnessanlage im NaherholungsgebietStellungnahme
  3. 22. April 2018OFOF 160/13Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 8. Mai 2018OMOM 3137Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenDirektanregung
  5. 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 Wochen
    STST 1535Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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