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Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
60 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2048

Betreff: Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates 13 gerne in die Prioritätenliste für den Bau von Outdoor-Fitnessanlagen aufnehmen. Anhand zahlreicher Studien wurde belegt, dass Fitnessanlagen mit Trainingsgeräten dazu beitragen können, die Mobilität, den Gleichgewichtssinn sowie die Kraft und Ausdauer bei Erwachsenen aller Altersstufen zu erhalten bzw. zu fördern. Hinzu kommt neben den Trainingsgewinnen auch die Gelegenheit zur sozialen Teilhabe, die durch solche "Outdoor-Angebote" gefördert werden. Zunächst muss ein geeigneter Standort gefunden werden, bevorzugt in der Nähe von Sport- und Freizeitflächen oder größeren Erholungsflächen. Der Ort sollte zentral gelegen sein und außerhalb von besonders geschützten Landschaftszonen. Zurzeit werden bereits angemeldete Fitnessanlagen aus der Prioritätenliste abgearbeitet. Der Beginn der Planung kann demnach ab 2020 in Aussicht gestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2017OFOF 105/13Aufstellung von Seniorensportgeräten im NaherholungsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Juni 2017OMOM 1900Anlegen einer Fitnessanlage im NaherholungsgebietDirektanregung
  3. 6. Oktober 2017Sie sind hier
    STST 2048Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet
    Stellungnahme
  4. 22. April 2018OFOF 160/13Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 8. Mai 2018OMOM 3137Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenDirektanregung
  6. 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1535Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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