Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1899 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 07.06.2017
Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot (Zeichen 283 StVO) auf den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend, beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu kennzeichnen.
Begründung: Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse, die in die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im Besonderen FES-Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern. Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrten fahren müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzerinnen und Gehwegbenutzer dar. Aus Eigeninitiative der Anwohnerinnen und Anwohner heraus wurde bereits deswegen ein Schild platziert, das die Fahrerinnen und Fahrer auffordert, in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017OFOF 104/13Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr AnwohnersicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1899Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr AnwohnersicherheitDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1871Absolutes Haltverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr AnwohnersicherheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats