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Absolutes Haltverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1871

Betreff: Absolutes Haltverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist bereits gesetzlich geregelt, dass das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen nicht erlaubt ist. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Straßenstelle in der Regel eng, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit einer höchstzulässigen Breite von 2,55 Metern zuzüglich 0,50 Metern Seitenabstand nicht gegeben ist. Auf die wirkliche Breite des behinderten Fahrzeuges kommt es dabei nicht an. Die Straße Brandenburger Weg weist eine Fahrbahnbreite von circa 4,90 Metern auf. Aufgrund dieser Straßenbreite würden haltende beziehungsweise parkende Fahrzeuge, denen in der Regel eine Parkstandsbreite von 2,00 Metern zugrundegelegt wird, das Vorbeifahren von Fahrzeugen aufgrund einer Restbreite von 3,05 Metern nicht zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei usw. Diese Fahrzeuge wären somit bereits rechtswidrig abgestellt. Hinzu kommt, dass gemäß § 39 StVO Regelungen, die bereits in der StVO bestehen, nicht durch Beschilderung oder Markierung wiederholt oder verdeutlicht werden (Verbot der Überbeschilderung) dürfen. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2017OFOF 104/13Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr AnwohnersicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juni 2017OMOM 1899Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr AnwohnersicherheitDirektanregung
  3. 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1871Absolutes Haltverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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