Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
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Neues zu Baustraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1888 entstanden aus Vorlage: OF 488/5 vom 04.06.2017
Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der Fritz-Boehle-Straße 1. diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und 2. dies auch entsprechend baulich darzustellen.
Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße in Sachsenhausen befindet sich an der Straße Oberer Schafhofweg/Esperantostraße und ist ein neu entwickeltes Wohngebiet, welches von der Nassauischen Heimstätte als "Goetheblick" entwickelt wurde. Im unteren Teil des Gebietes wurden 2011/2012 insgesamt sieben Häuser mit circa 40 Wohnungen erstellt, die als Eigentum verkauft wurden. Gerade jetzt wurden im oberen Teil noch einmal sieben Häuser fertiggestellt, die von der Nassauischen Heimstätte vermietet werden. Während der insgesamt fast siebenjährigen Bauzeit blieb die Straße als Baustraße im "Besitz" der Nassauischen Heimstätte, um diese dann zeitnah nach Fertigstellung des Neubaugebietes fertigzustellen und dann an die Stadt zu übergeben. Das Neubaugebiet "Goetheblick" wurde zwischenzeitlich auch fast komplett bezogen und viele Familien mit Kindern haben hier ihre neue Heimat gefunden. Der Ortsbeirat sieht es daher als sinnvoll an, die Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dies dann auch baulich darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2017OFOF 488/5Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 23. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1888Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichDirektanregung
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1941Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats