Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1941
Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Die abgestimmte Ausbauplanung für die Fritz-Boehle-Straße im Neubaugebiet "Goetheblick" sieht vor, dass die Straße beidseitig mit circa 2,00 m breiten Gehwegen ausgestattet wird. Davor sind Parkbuchten mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen, die durch Baumscheiben getrennt werden. Die Fahrbahn ist mit einer Breite von 5,50 m geplant. Diese Ausbauplanung entspricht einerseits nicht den baulichen Vorgaben zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Andererseits steht der Endausbau der Straße bereits an und der Magistrat hat die Baufirma beauftragt. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2017OFOF 488/5Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 23. Juni 2017OMOM 1888Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichDirektanregung
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1941Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab