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Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OM
41 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2013, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 539/9 vom 31.12.2012

Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Aussage in der Stellungnahme ST 847 noch einmal Überlegungen aufzunehmen, an der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße den Schnee- und Räumdienst zu übernehmen, um 1. der Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; 2. eine Gleichbehandlung von Bürgern zu gewährleisten; 3. eine Überforderung eines einzelnen Bürgers beziehungsweise Ehepaares zu vermeiden; 4. eine Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten.

Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt beziehungsweise die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind dem Ortsbeirat bekannt, ebenso die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht, beziehungsweise nur sehr unvollständig nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr. Das war zum Beispiel am 12.12.2012 der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2012STST 847Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
  2. 31. Dezember 2012OFOF 539/9Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 17. Januar 2013Sie sind hier
    OMOM 1833Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
    Direktanregung
  4. 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 418Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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