Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 418
Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847, schon dargelegt, obliegt nach § 11 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main (StrRS) der Winterdienst auf Gehwegen den Anliegern der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt ausdrücklich auch für dem Fußgängerverkehr selbstständig dienende Gehweganlagen einschließlich der Treppen, die nicht Bestandteil einer Straße mit Fahrbahn sind (§ 11 Abs. 2 Nr. b StrRS). Um den Anlieger nicht übermäßig zu belasten, sieht die StrRS eine Einschränkung für sehr breite Fußwege vor. Bei über 3 m breiten Gehwegen muss nach § 11 Abs. 7 S. 2 StrRS in der Regel nur eine Bahn in der Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden. In der Begründung der Anregung zur Übernahme des Schnee- und Räumdienstes wird auf die - einige hundert Meter entfernte - Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke verwiesen, an der die FES GmbH die Schneebeseitigung im Rahmen der öffentlichen Schnee- und Eisbeseitigung vornehmen würde. Diese Information ist jedoch nicht zutreffend. Die genannte Treppe befindet sich nicht im Winterdienstplan. Es ist davon auszugehen, dass der anliegende Eigentümer eine Firma mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt hat. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrund-satzes sieht der Magistrat keine Möglichkeit für ein Abweichen von den Satzungsbestimmungen. Eine Übernahme der winterdienstlichen Anliegerpflichten seitens der Stadt erfolgt nicht. Dem Anlieger steht es, wie bereits mitgeteilt, frei, die Räum- und Streupflicht in eigener Zuständigkeit an eine Fachfirma zu übertragen. Der Magistrat hat die Hinweise des Ortsbeirates bezüglich der unzureichenden Schnee- und Eisbeseitigung zum Anlass genommen, die genannten Bereiche verstärkt durch den Außendienst kontrollieren zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012STST 847Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 31. Dezember 2012OFOF 539/9Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013OMOM 1833Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 8. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 418Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab