Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, nochmals Überlegungen in dieser Frage aufzunehmen, um der/eine Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; Gleichbehandlung von Bürgern wegen; Überforderung eines einzelnen Bürgers bzw. Ehepaares zu vermeiden; Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt bzw. die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind hier bekannt. Ebenso bekannt ist die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nur sehr unvollkommen nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr! Das war z. B . am 12. 12. 2012 der Fall.
Inhalt
Antrag vom 31.12.2012, OF 539/9
Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, nochmals Überlegungen in dieser Frage aufzunehmen, um der/eine Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; Gleichbehandlung von Bürgern wegen; Überforderung eines einzelnen Bürgers bzw. Ehepaares zu vermeiden; Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten.
Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt bzw. die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind hier bekannt. Ebenso bekannt ist die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nur sehr unvollkommen nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr! Das war z. B . am 12. 12. 2012 der Fall.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012STST 847Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 31. Dezember 2012Sie sind hierOFOF 539/9Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013OMOM 1833Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 418Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)