Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 212/11 vom 27.05.2017
Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße (in Höhe der nach südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite, ist mit einem ab soluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu kennzeichnen.
Begründung: Um eine sichere Querungsmöglichkeit der Carl-Benz-Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel, die den Charakter einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine optimale Sicht in diesen Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2017OFOF 212/11Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 19. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1803Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeDirektanregung
- 10. November 2017STST 2217Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 457Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats