Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2217
Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Vorläufige Stellungnahme: Für die Entscheidung zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist zunächst eine Verkehrszählung erforderlich. Der Magistrat bedauert daher, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2017OFOF 212/11Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 19. Juni 2017OMOM 1803Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierSTST 2217Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 457Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab