Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung Harheim
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Niedereschbacher Stadtweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Durchgangsverkehr im Niedereschbacher Stadtweg unterbinden13.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedereschbacher Stadtweg per E-MailBegründung
Eschbachs Richtung Harheim Im Sommer 2011 sowie 2012 fanden - laut Anwohner - im Bereich des ersten Knies des Eschbachs auf einer südöstlich angrenzenden Wiese mehrere (Rave-) Partys statt. Dazu wurden außer Musikanlagen auch verschiedene Materialien (Kisten, Sofa, Tische, Stühle, Paletten et cetera) abgestellt sowie Diverses am Eschbach installiert (Baumhaus, Plattformen, Brücken über den Eschbach). Teilweise wurden diese Materialien durch das Hochwasser zerstört und in Richtung Nidda fortgespült. Das Gerümpel liegt nun am beschrieben Ort sowie im Bachbett Richtung Nidda. Es ist vom Niedereschbacher Stadtweg aus nicht einsehbar. Die Anwohner wurden erheblich durch An- und Abfahrten, die Lautstärke und auch von Feiernden belästigt. Den Mitteilungen an die Polizei und das Ordnungsamt wurde laut Anwohner nicht erkennbar oder nachhaltig nachgegangen (Kfz-Kennzeichen sind bekannt). Auch scheuen Anwohner Konsequenzen bei zukünftigen Partys.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1801 entstanden aus Vorlage: OF 138/15 vom 28.11.2012
Betreff: Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung Harheim Im Sommer 2011 sowie 2012 fanden - laut Anwohner - im Bereich des ersten Knies des Eschbachs auf einer südöstlich angrenzenden Wiese mehrere (Rave-) Partys statt. Dazu wurden außer Musikanlagen auch verschiedene Materialien (Kisten, Sofa, Tische, Stühle, Paletten et cetera) abgestellt sowie Diverses am Eschbach installiert (Baumhaus, Plattformen, Brücken über den Eschbach). Teilweise wurden diese Materialien durch das Hochwasser zerstört und in Richtung Nidda fortgespült. Das Gerümpel liegt nun am beschrieben Ort sowie im Bachbett Richtung Nidda. Es ist vom Niedereschbacher Stadtweg aus nicht einsehbar. Die Anwohner wurden erheblich durch An- und Abfahrten, die Lautstärke und auch von Feiernden belästigt. Den Mitteilungen an die Polizei und das Ordnungsamt wurde laut Anwohner nicht erkennbar oder nachhaltig nachgegangen (Kfz-Kennzeichen sind bekannt). Auch scheuen Anwohner Konsequenzen bei zukünftigen Partys. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gerümpel noch vor Wintereinbruch beziehungsweise höherem Wasserstand nach dem Winter aus dem Bachbett (bis Harheim) und vom Ufer zu entfernen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Dürfen solche Partys dort stattfinden?
- Wie können solche Partys dauerhaft und nachhaltig unterbunden werden?
- Wie können die Organisatoren der Partys an den Kosten der Entrümpelung beteiligt werden (Kfz-Kennzeichen sind bekannt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2012OFOF 138/15Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2012Sie sind hierOMOM 1801Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung HarheimDirektanregung
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 416Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats