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Verkehrssicherung der U-Bahnstationen Wiesenau und Niederursel

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 177 entstanden aus Vorlage: OF 21/8 vom 22.05.2011

Betreff: Verkehrssicherung der U-Bahnstationen Wiesenau und Niederursel Seit einem halben Jahr ist die neue U-Bahnstrecke auf dem Riedberg in Betrieb und die Stationen Wiesenau und Niederursel werden nunmehr von drei Linien angefahren. Leider fehlen noch immer die für das südliche Ende der Station Wiesenau geplante und in Aussicht gestellte Lichtzeichenanlage sowie die Beschrankung (siehe ST 1518 vom 18.9.2007 und ST 1115 vom 09.08.2010). Am Bahnhof Niederursel wurde zudem keine Lichtzeichenanlage für Verkehr von der Kreuzerhohl herunter installiert. Diese ist aber dringend notwendig, da von der Anhöhe herab z.B. radfahrende Studenten vom Campus Riedberg kommend die Schienenquerung kaum einsehen und ungebremst auf die Gleise geraten können. Diese Sicherheitsrisiken sind unbedingt schnellstmöglich abzustellen! Deshalb wird der Magistrat beauftragt, bei der VGF darauf zu dringen, 1. dass die geplante Anlage mit Beschrankung an der Station Wiesenau unverzüglich installiert wird; 2. auch für die Straße Kreuzerhohl in Fahrtrichtung Alt-Niederursel eine Lichtzeichenanlage vor den Gleisen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2011OFOF 21/8Verkehrssicherung der U-Bahnstationen Wiesenau und NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. Juni 2011Sie sind hier
    OMOM 177Verkehrssicherung der U-Bahnstationen Wiesenau und Niederursel
    Direktanregung
  3. 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1230Verkehrssicherung U-Bahnstationen Wiesenau und NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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