Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“
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West-Höchster Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verkehrsmessungen auf der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsmessungen auf der WestHöchster Straße/Alt-Zeilsheim25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu West-Höchster Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017
Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen.
Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2017OFOF 421/6Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1742Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“Direktanregung
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1893Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats