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Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim"

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893

Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat ist sich der Stellplatznachfrage am S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim bewusst. Dennoch ist eine Erweiterung der Parkplatzkapazität derzeit nicht vorgesehen: Der vorhandene Parkplatz soll nur in kleinerem Umfang ein Angebot für die benachbarten Stadtteile darstellen. Er wurde daher auch bewusst nicht als P+R-Platz ausgewiesen, damit er diese Wirkung nicht über die Stadtgrenze hinaus entfaltet. Die Hauptverknüpfung der Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen mit der S-Bahn wird weiterhin durch den Bus gesehen. Der RMV sieht derzeit ebenfalls keinen Handlungsbedarf für ein P+R-Angebot an der S-Bahn-Station Zeilsheim. Die weiteren Flächen im städtischen Besitz sind aufgrund ihrer Lage und ihres Zuschnitts nicht geeignet, mit wenig Aufwand möglichst viele Stellplätze zu schaffen. Eine optimale Ausnutzung der Flächen könnte nur durch eine vollständige Überplanung erzielt werden. Darüber hinaus steht die Lage im Landschaftsschutzgebiet der Erweiterung des Parkplatzes oder gar dem Bau eines Parkdecks oder Parkhauses entgegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2017OFOF 421/6Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 13. Juni 2017OMOM 1742Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“Direktanregung
  3. 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1893Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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