Übergang Luxemburgerallee sichern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Teil des Übergangs an der Kreuzung der Brüder-Grimm-Straße zu sichern, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der Übergang regelmäßig zugeparkt wird und die Sicherheit von Schulen und Einrichtungen in der Nähe gefährdet ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Luxemburgerallee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weitere Tischtennisplatte für die Grünanlage Luxemburgerallee18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Luxemburgerallee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Teil des Überganges an der Kreuzung der Brüder-Grimm-Straße so zu sichern wie den westlichen Teil (siehe beigefügte Fotos).
Begründung
Am östlichen Übergang befindet sich keinerlei Sicherung. Aus diesem Grunde wird der Übergang regelmäßig zugeparkt und so ein verkehrssicheres Überqueren der Straße unmöglich. In unmittelbarer Nähe befinden sich jedoch mehrere Schulen, Kindertages- und Senioreneinrichtungen, deren Sicherheit so gefährdet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2022OFOF 138/4Übergang Luxemburgerallee sichernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1667Übergang Luxemburgerallee sichernDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1314Übergang Luxemburgerallee sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats