Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, die Verfügbarkeit von Kundentoiletten in Bordellen im Bahnhofsviertel zu überprüfen. Dies geschieht aufgrund der unzureichenden Anzahl an Toiletten für die Besucher, was zu unhygienischen Zuständen führt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der ohnehin stattfindenden Überprüfungen z. B. durch das Ordnungsamt das tatsächliche Vorhandensein und die ständige Verfügbarkeit ausreichender Kundentoiletten in Bordellen im Frankfurter Bahnhofsgebiet einer Überprüfung zu unterziehen.
Begründung
Die Anzahl von Toiletten für die Besucherschaft des Viertels ist deutlich zu gering. Es stinkt in allen Ecken. Die Bordelle werden pro Tag von mehreren Hundert Personen besucht, ohne dass ausreichend Kundentoiletten vorhanden sind, wie aus dem Bahnhofsviertel immer wieder berichtet wird. Während jeder Kleingastronom mindestens je eine Toilette für beide Geschlechter vorzuhalten hat, scheint das die eher größeren Bordellbetriebe nicht zu kümmern. Der Magistrat ist dazu angehalten zu prüfen, ob baurechtlich vorzuhaltende Kundentoiletten auch tatsächlich dauerhaft der Besucherschaft zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2022OFOF 322/1Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1592Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Direktanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 968Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats