Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verpflichtung von Bordellbetreibern zur Bereitstellung von Kundentoiletten. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die sanitäre Ausstattung bereits erfüllt sind und die vorhandenen Toilettenanlagen in den Laufhäusern im Bahnhofsviertel als ausreichend angesehen werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 4 Prostituiertenschutzgesetz muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass diese über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden verfügen. Bei Antragstellung müssen die Betreiber_innen ein Betriebskonzept vorlegen, in welchem unter anderem Angaben zur sanitären Ausstattung im Betrieb getätigt werden müssen. Dabei ist anzugeben, wie viele Waschangelegenheiten, Umkleideangelegenheiten sowie Toilettenanlagen für Prostituierte, Beschäftigte sowie Kunden und Kundinnen vorhanden sind. Die Mindestanforderungen werden seitens des Ordnungsamtes im Rahmen des Erlaubnisverfahrens überprüft. Die Überprüfung findet bei der Begehung der Prostitutionsstätte vor Entscheidung über den Erlaubnisantrag statt. Viele Betreiber_innen der Laufhäuser haben bereits vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli 2017 ihre Sanitäranlagen aufgestockt, um den Anforderungen des Gesetzes zu genügen.
Alle Laufhäuser im Bahnhofsviertel verfügen über mindestens eine Toilette sowie eine Dusche pro Etage. Der Großteil der Laufhäuser im Bahnhofsviertel verfügt zudem über eine Dusche sowie eine Toilette in jedem zur Prostitution genutzten Zimmer. Die Anzahl der vorhandenen Toilettenanlagen in den Laufhäusern des Bahnhofsviertels ist demnach ausreichend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2022OFOF 322/1Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022OMOM 1592Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Direktanregung
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 968Toiletten im Ortsbezirk 1: Bordellbetreiber endlich zu Kundentoiletten verpflichten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab