Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 286/1 vom 24.04.2017
Betreff: Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten Der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen zur Neuausschreibung des Vertrages zur Außenwerbung und der damit verbundenen Neugestaltung der Werberechte für Außenwerbung und Gewerbehinweise darauf zu achten, dass Hinweisschilder von Kleinunternehmern an Masten nicht verboten werden und abmontiert werden müssen und ebenso sogenannte Kundenstopper nicht generell verboten werden.
Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates sollen im Zuge der Neuausschreibung des Vertrags zur Außenwerbung zu Beginn des Jahres 2018 Gewerbehinweisanlagen installiert werden, die auf Unternehmen aufmerksam machen. Dies ist für Gewerbegebiete durchaus sinnvoll, in der Stadt sind jedoch kleine, abgelegene Geschäfte darauf angewiesen, dass sie ein Hinweisschild auch an Masten anbringen dürfen. Gerade in Straßen ohne viel Laufkundschaft würde das Verbot dieser Hinweisschilder manchen Geschäften das Überleben erschweren. Ebenso soll ein generelles Verbot von Kundenstoppern nicht umgesetzt werden. Auf einer stark frequentierten Einkaufsmeile wie der Zeil mögen Kundenstopper Hindernisse sein, aber in Nebenstraßen und kleinen Stadtvierteln sind Geschäfte darauf angewiesen, um Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2017OFOF 286/1Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017Sie sind hierOMOM 1550Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenDirektanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1169Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats