Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1169
Betreff: Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten Vorgang: OM 1550/17 OBR 1 Die angesprochenen Hinweisschilder an Masten konnten aus rechtlichen Gründen nicht zum Gegenstand der Neuvergabe der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main gemacht werden. Die durch Hinweisschilderung erfolgt weitestgehend an Lichtanlagen und anderen Masten, die sich im Eigentum SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH befinden. Diese hat bereits im letzten Jahr entschieden, die Masten für diese Zwecke nicht weiter zur Verfügung zu stellen. Eine erneute Anfrage der Stadt Anfang des Jahres wurde abschließend abschlägig beschieden unter Verweis auf die entstehende zusätzliche Windlast und eine dadurch bedingte Beschleunigung der Alterung der Masten. Die Diskussion um die Kundenstopper hat der Magistrat im Vorfeld der Ausschreibung bereits berücksichtigt. Diese sind zwar nicht Gegenstand der aktuellen Ausschreibung, können aber im Einzelfall beim Amt für Straßenbau und Erschließung im Wege einer Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2017OFOF 286/1Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017OMOM 1550Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenDirektanregung
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1169Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab