Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten Der Ortsbeirat möge schließen: Der Magistrat wird gebeten bei den Verhandlungen zur Neuausschreibung des Vertrages zur AußenWerbung und der damit verbundenen Neugestaltung der Werberechte für Außenwerbung und Gewerbehinweise darauf zu achten, dass Hinweisschilder für Kleinunternehmer an Masten nicht verboten und abmontiert werden und ebenso sogenannte "Kundenstopper" nicht generell verboten werden. Begründung: Nach unseren Informationen sollen im Zuge der Neuausschreibung des Vertrags zur Außenwerbung mit Beginn 2018 Gewerbehinweisanlagen installiert werden, die auf Unternehmen aufmerksam machen. Dies ist für Gewerbegebiete durchaus sinnvoll. In der Stadt sind jedoch kleine, abgelegene Geschäfte darauf angewiesen, dass sie ein Hinweisschild auch an Masten anbringen dürfen. Gerade in Straßen ohne viel Laufkundschaft würde das Verbot dieser Hinweisschilder manchen Geschäften das Überleben schwermachen. Ebenso wird der Magistrat gebeten ein generelles Verbot von Kundenstoppern nicht umzusetzen. Auf einer stark frequentierten Einkaufsmeile wie der Zeil mögen Kundenstopper ein Hindernis sein, aber in Nebenstraßen und kleinen Stadtvierteln sind Geschäfte darauf angewiesen, um Kunden auf sich aufmerksam zu machen.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2017, OF 286/1
Betreff: Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbieten Der Ortsbeirat möge schließen: Der Magistrat wird gebeten bei den Verhandlungen zur Neuausschreibung des Vertrages zur AußenWerbung und der damit verbundenen Neugestaltung der Werberechte für Außenwerbung und Gewerbehinweise darauf zu achten, dass Hinweisschilder für Kleinunternehmer an Masten nicht verboten und abmontiert werden und ebenso sogenannte "Kundenstopper" nicht generell verboten werden.
Begründung: Nach unseren Informationen sollen im Zuge der Neuausschreibung des Vertrags zur Außenwerbung mit Beginn 2018 Gewerbehinweisanlagen installiert werden, die auf Unternehmen aufmerksam machen. Dies ist für Gewerbegebiete durchaus sinnvoll. In der Stadt sind jedoch kleine, abgelegene Geschäfte darauf angewiesen, dass sie ein Hinweisschild auch an Masten anbringen dürfen. Gerade in Straßen ohne viel Laufkundschaft würde das Verbot dieser Hinweisschilder manchen Geschäften das Überleben schwermachen. Ebenso wird der Magistrat gebeten ein generelles Verbot von Kundenstoppern nicht umzusetzen. Auf einer stark frequentierten Einkaufsmeile wie der Zeil mögen Kundenstopper ein Hindernis sein, aber in Nebenstraßen und kleinen Stadtvierteln sind Geschäfte darauf angewiesen, um Kunden auf sich aufmerksam zu machen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2017Sie sind hierOFOF 286/1Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017OMOM 1550Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenDirektanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1169Außenwerbung - Gewerbehinweisschilder und Kundenstopper nicht verbietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. und PARTEI (= Enthaltung)