Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen
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Am Hasensprung — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Kalbächer Bachgärten nutzbar halten19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler11.04.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Hasensprung per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012
Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen.
Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2012OFOF 147/12Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1465Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenDirektanregung
- 2. November 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1670Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats