Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670
Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Auf der angesprochenen Grundstücksfläche werden zeitnah die Brombeersträucher und das Unkraut entfernt. Ein entsprechender Auftrag wurde bereits erteilt. Ab Januar 2013 wird die Fläche in die Dauerpflege genommen. Eine regelmäßige Kontrolle ist dann gewährleistet und notwendige Arbeiten werden durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2012OFOF 147/12Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2012OMOM 1465Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenDirektanregung
- 2. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1670Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab