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Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Verstöße gegen das Verbot des Gehwegparkens für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen konsequent zu sanktionieren. Dies soll gefährlichen Begegnungsverkehr in den engen Straßen des Nordends verhindern und die Verkehrssicherheit erhöhen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Verstoße gegen das bereits existierende Verbot des Gehwegparkens für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen konsequent zu sanktionieren.

Begründung

Das Zeichen 315 der StVO oder eine entsprechende Markierung auf Gehwegen erlaubt Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen das Parken mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg. Aufgrund der beengten Verkehrsverhältnisse in vielen Straßen im Nordend kommt es häufig zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Wenn dann auch noch Fahrzeuge das Gehwegparken nutzen, die hierfür zu breit sind, verengt dies zusätzlich die Fahrbahn. Da nur eine Sanktionierung aufgrund des Gewichts vorgesehen ist, muss die Korrelation zwischen Breite und Gewicht herangezogen werden, um diese Gefährdung zu verhindern. Der Magistrat wird daher aufgefordert, das zuständige Personal hierfür zu sensibilisieren, und Verstöße gegen das Verbot konsequent zu sanktionieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2021OFOF 92/3Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 2. Dezember 2021Sie sind hier
    OMOM 1274Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen
    Direktanregung
  3. 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 787Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 TonnenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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