Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen, um gefährlichen Begegnungsverkehr in den engen Straßen des Nordends zu vermeiden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Fahrbahnen nicht weiter zu verengen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, Verstoße gegen das bereits existierende Verbot des Gehwegparkens für Fahrzeuge über 2,8 t konsequent zu sanktionieren.
Begründung
Das Zeichen 315 der StVO oder eine entsprechende Markierung auf Gehwegen erlaubt Fahrzeugen unter 2,8 t das Parken mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg. Aufgrund der beengten Verkehrsverhältnisse in vielen Straßen im Nordend kommt es häufig zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Wenn dann auch noch Fahrzeuge das Gehwegparken nutzen, die hierfür zu breit sind, verengt dies zusätzlich die Fahrbahn. Da nur eine Sanktionierung aufgrund des Gewichts vorgesehen ist, muss die Korrelation zwischen Breite und Gewicht herangezogen werden, um diese Gefährdung zu verhindern. Der Magistrat wird daher aufgefordert, das zuständige Personal hierfür zu sensibilisieren und Verstöße gegen das Verbot konsequent zu sanktionieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2021Sie sind hierOFOF 92/3Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Dezember 2021OMOM 1274Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 TonnenDirektanregung
- 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 787Konsequente Sanktionierung des Gehwegparkens von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 TonnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)