Straßenreinigung im Januar mangelhaft: FES muss Reinigungsqualität auch im Winter garantieren!
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1251 entstanden aus Vorlage: OF 329/6 vom 08.02.2017
Betreff: Straßenreinigung im Januar mangelhaft: FES muss Reinigungsqualität auch im Winter garantieren! Der Magistrat wird gebeten, die FES aufzufordern, ihrer satzungsgemäßen Pflicht zur Reinigung der Frankfurter Straßen auch im Winter in vollem Umfang nachzukommen.
Begründung: Die Reinigung der Straßen, Radwege und Bürgersteige im Ortsbezirk 6 wurde im gesamten Januar 2017 quasi nicht durchgeführt. Dies führte in vielen Stadtteilen zu großem Verdruss und zur Verärgerung der Anwohner, die den in der Satzung festgelegten Reinigungsservice der FES bezahlen müssen, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Begründet wurde dies seitens der FES mit einem sog. Wintereinsatzplan, der bei Eis und Schnee zunächst die Verkehrssicherung als Schwerpunkt hat. Das ist grundsätzlich verständlich, aber nur wenig nachvollziehbar, da es im Frankfurter Westen im Januar 2017 nur an einem einzigen Tag geschneit hat. Eine Reinigung hätte also durchaus erfolgen können, wenn ein geeigneter Fuhrpark vorhanden wäre: Wie die FES auf Anfrage jedoch mitteilte, können bei Minusgraden weder die Groß- noch die Kleinkehrmaschinen eingesetzt werden, da die Wasserdüsen der Kehrbesen zufrieren. Die Anschaffung frostgeeigneter Kehrfahrzeuge sollte diese Problematik für die Zukunft lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 810 Aktenzeichen: 79 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2017OFOF 329/6Straßenreinigung im Januar mangelhaft: FES muss Reinigungsqualität auch im Winter garantieren!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1251Straßenreinigung im Januar mangelhaft: FES muss Reinigungsqualität auch im Winter garantieren!Direktanregung
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 810Straßenreinigung im Januar mangelhaft: FES muss Reinigungsqualität auch im Winter garantieren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats